Für den Einbürgerungstest gilt eine pauschale Gebühr von 25 €. Es erfolgt keine Unterscheidung nach Teilnehmenden-Typ. Lediglich bei Online-Anmeldung kommt eine Servicepauschale von 12 € hinzu. Der Einbürgerungstest kann meist nur für die Einbürgerung verwendet werden.
Prüfungsgebühren Einbürgerungstest | |
pauschal für alle Prüfungs-Teilnehmende bei persönlicher Anmedlung im Büro |
25 € |
Der Test "Leben in Deutschland" kann nicht nur für die Einbürgerung, sondern auch für weitere Zwecke (z.B. Niederlassungserlaubnis) verwendet werden. Wir unterscheiden mehrere Teilnehmenden-Typen. Der bürokratische Aufwand ist für die Prüfstelle sowohl vor als auch nach der Prüfung sehr hoch, wodurch sich die unterschiedlichen Preise erklären.
Prüfungsgebühren Test "Leben in Deutschland" |
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Interne Prüfungs-Teilnehmende mit BERECHTIGUNGSSCHEIN 1) |
0 € |
Interne Prüfungs-Teilnehmende ohne BERECHTIGUNGSSCHEIN 2) |
25 € |
Externe Prüfungs-Teilnehmende mit BERECHTIGUNGSSCHEIN 3) |
25 € |
Externe Prüfungs-Teilnehmende ohne BERECHTIGUNGSSCHEIN 4) |
94 € |
1) |
Interne Prüfungs-Teilnehmende mit BERECHTIGUNGSSCHEIN |
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2) | Interne Prüfungs-Teilnehmende ohne BERECHTIGUNGSSCHEIN |
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3) | Externe Prüfungs-Teilnehmende mit BERECHTIGUNGSSCHEIN |
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4) | Externe Prüfungs-Teilnehmende ohne BERECHTIGUNGSSCHEIN |
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Wenn hier vom Berechtigungsschein gesprochen wird, so ist damit dasjenige Dokument gemeint, dass eine Person berechtigt oder verpflichtet an einem Integrationskurs teilzunehmen.
Der Berechtigungschein wird von einer deutschen Behörde ausgestellt wird. Es ist mit einer Unterschrift und einem Dienstsiegel oder Behördenstempel versehen.
Folgende Behörden stellen den Berechtigungsschein aus:
Auf dem Berechtigungsschein steht entweder die Angabe
"Bestätigung über die Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs"
oder
"Bestätigung über die Verpichtung zur Teilnahme am Integrationskurs".
Man sagt oft kurz nur Berechtigung oder Verflichtung zum Berechtigungsschein.
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