Das Alpha-Zentrum Prüfungslexikon

Anrechnung

telc Prüfungen bestehen aus zwei Teilen, dem Schriftlichen Teil und dem Mündlichen Teil. Die Prüfungen sind grundsätzlich komplett abzulegen. Man muss also beide Prüfungsteile absolvieren.

 

Ein Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn man mindestens 60% der Punkte erreicht hat. Für ein Zertifikat muss man in beiden Prüfungsteilen jeweils 60% erreicht haben.

 

Wenn man die Prüfung nicht bestanden hat, dann kann man die Prüfung wiederholen. Falls man einen Teil bestanden hat, dann muss man bei einigen Prüfungsfomaten (siehe unten) nicht die komplette Prüfung wiederholen: Man braucht dann nur den einen Teil der Prüfung abzulegen, den man nicht bestanden hat. Den Teil, den man bestanden hat, kann man sich anrechnen lassen.

 

Beispiel: Sie haben bei der Prüfung telc B2 den Mündlichen Teil bestanden, aber den Schriftlichen Teil nicht bestanden. Wiederholen Sie innerhalb von 12 Monaten den Schriftlichen Teil, dann können Sie die Anrechnung des schon bestandenen Mündlichen Teils beantragen. Wenn Sie bei der Wiederholung dann den schriftlichen Teil bestehen, erhalten Sie durch die Anrechnung ein ganz normales Zertifikat.

 

Wichtig: Für eine Anrechnung muss die Wiederholung der Teilprüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Ablegen der ersten Prüfung (Datum der Ausstellung des Ergebnisbogens) erfolgen.

 

Eine Wiederholung einzelner Subtests ist nicht gestattet. Eine Anrechnung erfolgt immer auf das zuletzt erzielte Prüfungsergebnis.

 

Für die Anrechnung einer Teilprüfung müssen Sie uns bei Ihrer Anmeldung zur Prüfung unbedingt einen Scan Ihres Ergebnisbogens zusenden. Falls Sie keinen Ergebnisbogen haben sollten, müssten Sie uns das Ausstellungsdatum und die Bogennummer oder Teilnehmernummer nennen.

 

Die Anrechnung eines bereits erbrachten Teilergebnisses ist für Prüfungen möglich

  • auf dem Niveau B1
  • auf dem Niveau B2
  • auf dem Niveau C1
  • auf dem Niveau C2

 

Die Anrechnung von Teilergebnissen ist nicht möglich für Prüfungen

  • auf dem Niveau A1
  • auf dem Niveau A2
  • die über zwei Niveaus skaliert sind (A2·B1, B1·B2, B2·C1)

 

Weitere Rechte von Prüfungsteilnehmenden sind

 

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