Das Ergebnis ist normalerweise 3 bis 4 Wochen nach der Prüfung da. Nur in Einzelfällen dauert es länger. Hier erfahren Sie, ob Ihr Ergebnis da ist:
Prüfungsdatum |
Status der Ergebnisse |
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C1Ho | 15.05. | ● | noch nicht ausgewertet |
B2 | 14.05. | ● | noch nicht ausgewertet |
DTZ | 07.05. | ● | noch nicht ausgewertet |
C1Ho | 24.04. | ● | noch nicht ausgewertet |
B2 | 23.04. | ✔ | Zertifikate da seit 12.05. |
B1 | 22.04. | ● | noch nicht ausgewertet |
A2 | 08.04. | ✔ | Zertifikate da seit 30.04. |
A1 | 01.04. | ✔ | Zertifikate da seit 23.04. |
DTZ | 25.03. | ✔ | Zertifikate da seit 11.04. |
C1Ho | 20.03. | ✔ | Zertifikate da seit 01.04. |
B2 | 19.03. | ✔ | Zertifikate da seit 23.04. |
B1 | 18.03. | ✔ | Zertifikate da seit 11.04. |
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen:
Was passiert nach der Prüfung?
Das Alpha-Zentrum schickt Ihre Prüfung zur telc gGmbH nach Frankfurt. Die telc stellt das Ergebnis fest: Wer die Prüfung erfolgreich besteht, erhält ein Zertifikat. Wer die Prüfung nicht besteht, erhält einen Ergebnisbogen.
Wer wertet meine Prüfung aus?
Die Auswertung der Prüfung wird einzig und allein von der telc gGmbH in Frankfurt vorgenommen.
Wann bekomme ich das Ergebnis?
Das Ergebnis ist normalerweise 3 bis 4 Wochen nach der Prüfung da. Wegen technischer Probleme bei der telc dauert es momentan bis zu 6 Wochen und mehr. Nur beim DTZ und C1 Hochschule geht es schneller (ca. 4 Wochen).
Wer schickt mir das Ergebnis?
Die telc schickt das Ergebnis zuerst zum Alpha-Zentrum. Das Alpha-Zentrum leitet dann das Ergebnis an Sie weiter.
Kann ich das Ergebnis abholen?
Sie können das Ergebnis unter Vorlage Ihres Ausweises auch persönlich abholen.
Kann ich die Prüfung wiederholen?
Eine Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Kann ich nur einen Teil der Prüfung wiederholen?
Bei Nichtbestehen ist die Wiederholung einer Teilprüfung und Anrechnung eines bereits erbrachten Teilergebnisses für bestimmte Prüfungen möglich. In diesem Fall kann die Mündliche Prüfung oder die Schriftliche Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Ablegen der ersten Prüfung (Datum der Ausstellung des Ergebnisbogens) wiederholt werden. Eine Anrechnung erfolgt immer auf das zuletzt erzielte Prüfungsergebnis. Der Wunsch nach Anrechnung einer Teilprüfung muss dem Prüfungszentrum bei der Prüfungsanmeldung mitgeteilt werden
Kann ich auch einen Substest wiederholen?
Eine Wiederholung einzelner Subtests (z.B. Subtest Lesen oder Subtest Schreiben oder Subtest Hören) ist nicht gestattet. Man muss immer alle Subtests einer Teilprüfung wiederholen.
Kann ich mein Ergebnis überprüfen lassen?
Sie können bei der telc gGmbH eine kostenpflichtige Überprüfung Ihres Ergebnisses beantragen (Fristen und Entgelte regelt die Prüfungsordnung).
Kann ich meine Prüfung einsehen?
Sie können innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Ergebnisses einen Antrag auf persönliche Einsichtnahme in die Antwortbogen bei der telc gGmbH stellen. Die Anmeldung zur Einsichtnahme erfolgt über die Website www.telc.net.
Kann ich Einspruch einlegen?
Sie können Einsprüche und Anträge auf Ergebnisüberprüfung innerhalb von 6 Wochen nach Ausstellung des Ergebnisses bei der telc gGmbH über das vorgesehene Formular auf der Website www.telc.net einreichen. Übernehmen Dritte die Einreichung, ist eine Vollmacht beizufügen.
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