Das Alpha-Zentrum Prüfungslexikon
Laut der Prüfungsordnung der telc gGmbH muss die Identität von Teilnehmenden am Prüfungstag direkt vor dem Zutritt zum Prüfungsraum zweifelsfrei nachgewiesen werden. Gefordert wird hierfür ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis, der von einer Behörde ausgestellt wurde. Das Dokument muss im Original vorgelegt werden, Kopien können nicht akzeptiert werden.
Zulässig Ausweise sind:
Wichtig auf dem Dokument sind diese zwingend erforderlichen Angaben:
Achtung: Ohne gültigen amtlichen Lichtbildausweis ist die Teilnahme an einer Prüfung nicht möglich! Es gibt nur eine einzige Ausnahme von dieser Regel:
Corona-bedingte Ausnahmeregelung
Momentan können einige Behörden Aufenthaltstitel und Ausweisdokumente nicht vor Ablauf der Gültigkeit aktualisieren. In diesem Fall händigen die Behörden ein Schreiben aus, das die Gültigkeit der abgelaufenen Dokumente verlängert. Wir akzeptieren ein solches behördliches Verlängerungsschreiben in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument, wenn beides im Original vorgelegt wird. Bestehen jedoch Zweifel an der Identität, so ist die Teilmnahme an einer Prüfung nicht möglich.
Synonyme: Lichtbildausweis, ID-Card, Pass, Aufenthaltstitel
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