Das Alpha-Zentrum Prüfungslexikon

Einsichtnahme

Prüfungsteilnehmende können innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (Ausstellungsdatum des Zertifikats bzw. Ergebnisbogens) einen Antrag auf persönliche Einsichtnahme in die Antwortbogen bei der telc gGmbH stellen.

 

Andere Personen als die bzw. der Prüfungsteilnehmende sind zur Einsichtnahme nicht zugelassen. Kopien, Abschriften oder Ähnliches sind nicht gestattet. Ein Beratungsgespräch findet nicht statt.

 

Die Anmeldung zur Einsichtnahme erfolgt über die Website www.telc.net.

 

Weitere Rechte von Prüfungsteilnehmenden sind

 

Synonym: Einsicht

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