Das Alpha-Zentrum Prüfungslexikon
Prüfungsteilnehmende können einen Antrag auf kostenpflichtige Überprüfung ihres Prüfungsergebnisses stellen. Der Antrag auf Überprüfung des Ergebnisses ist direkt bei der telc gGmbH zustellen und nicht beim Prüfungszentrum.
Die Einreichung des Antrags begründet keinen Anspruch auf Verbesserung des Prüfungsergebnisses.
Wenn eine Neubewertung der Prüfungsleistung erfolgt, gilt unwiderruflich das revidierte Ergebnis. Demzufolge ist auch eine schlechtere Bewertung der Prüfungsleistung möglich. Im Fall eines revidierten Prüfungsergebnisses ist das Original des Zertifikats oder des Ergebnisbogens an die telc gGmbH zu schicken. Eine neue Ergebnismitteilung wird ausgestellt und die Kosten der Ergebnisüberprüfung werden erstattet.
Anträge auf Ergebnisüberprüfung sind einmalig innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (Ausstellungsdatum des Zertifikats
bzw. Ergebnisbogens) ausschließlich in Textform bei der telc gGmbH über das vorgesehene Formular auf der Website www.telc.net einzureichen.
Weitere Rechte von Prüfungsteilnehmenden sind
Synonyme: Überprüfung, Kontrolle
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