Prüfungsgebühren

Test "Leben in Deutschland" (LiD)

Der Test "Leben in Deutschland" kann nicht nur für die Einbürgerung, sondern auch für weitere Zwecken verwendet werden. Wir unterscheiden mehrere Teilnehmenden-Typen. Der bürokratische Aufwand ist für die Prüfstelle sowohl vor als auch nach der Prüfung sehr hoch, wodurch sich die unterschiedlichen Preise erklären.

Prüfungsgebühren Test "Leben in Deutschland"

Interne Prüfungs-Teilnehmende

mit BERECHTIGUNGSSCHEIN 1)

0 €

Interne Prüfungs-Teilnehmende

ohne BERECHTIGUNGSSCHEIN 2)

25 €

Externe Prüfungs-Teilnehmende

mit BERECHTIGUNGSSCHEIN 3)

25 €

Externe Prüfungs-Teilnehmende

ohne BERECHTIGUNGSSCHEIN 4)

94 €
1)

Interne Prüfungs-Teilnehmende mit BERECHTIGUNGSSCHEIN

  • besuchen aktuell als geförderte Teilnehmer einen Orientierungskurs im Alpha-Zentrum
  • werden automatisch zum LiD-Test angemeldet
  • der Preis beträgt 0 € (=kostenlos)
   
2) Interne Prüfungs-Teilnehmende ohne BERECHTIGUNGSSCHEIN
  • besuchen aktuell als Selbstzahler einen Orientierungskurs im Alpha-Zentrum
  • melden sich für die Prüfung persönlich im Büro an
  • der Preis beträgt 25 €
   
3) Externe Prüfungs-Teilnehmende mit BERECHTIGUNGSSCHEIN
  • haben bereits früher einen Orientierungskurs besucht (im Alpha-Zentrum oder woanders) und den Test nicht bestanden
  • melden sich mit einem Scan des Berechtigungsscheins per E-Mail an
  • der Preis beträgt 25 €
   
4) Externe Prüfungs-Teilnehmende ohne BERECHTIGUNGSSCHEIN
  • besuchen keinen Orientierungskurs
  • melden sich online an
  • der Preis beträgt 94 € und setzt sich zusammen aus der Püfungsgebühr (BAMF-Kostenpauschale) + Bearbeitungsgebühr Alpha-Zentrum.

BERECHTIGUNGSSCHEIN

Wenn hier vom Berechtigungsschein gesprochen wird, so ist damit dasjenige Dokument gemeint, dass eine Person berechtigt oder verpflichtet an einem Integrationskurs teilzunehmen.

 

Der Berechtigungschein wird von einer deutschen Behörde ausgestellt wird. Es ist mit einer Unterschrift und einem Dienstsiegel oder Behördenstempel versehen.

 

Folgende Behörden stellen den Berechtigungsschein aus:

  • Bundeamt für Migration und Flüchtlinge
  • Ausländerbehörden
  • Jobcenter
  • Sozialämter

Auf dem Berechtigungsschein steht entweder die Angabe

 

"Bestätigung über die Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs"

 

oder

 

"Bestätigung über die Verpichtung zur Teilnahme am Integrationskurs".

 

Man sagt oft kurz nur Berechtigung oder Verflichtung zum Berechtigungsschein.

 

 

Hier finden Sie uns

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Ecke Deisterstr./Elmweg

37081 Göttingen

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