Das Alpha-Zentrum Prüfungslexikon

Einspruch

Prüfungsteilnehmende können Einspruch gegen die Durchführung der Prüfung erheben, wenn sie einen Verstoß gegen die gültigen Prüfungsregularien feststellen. Der Antrag muss begründet werden. Das bloße Nichterreichen einer bestimmten Punktzahl gilt nicht als Begründung. Die Entscheidung über den Einspruch liegt bei der telc gGmbH.

 

Der Einspruch ist innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bei der telc gGmbH einzureichen. Diese Frist beginnt nicht mit dem Prüfungsdatum sondern mit dem Ausstellungsdatum des Zertifikats bzw. Ergebnisbogens. Der Einspruch ist ausschließlich in Textform und über das vorgesehene Formular auf der Website www.telc.net einzureichen.

 

Ein Einspruch kann nur einmalig gestellt werden.

 

Weitere Rechte von Prüfungsteilnehmenden sind

 

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